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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RM-EDV Consulting
Hauptstrasse 47
CH-5506-Mägenwil
Gültig ab 01.01.2006
§ 1: Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der RM-EDV Consulting erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§ 2: Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von RM-EDV Consulting in Katalogen, Preislisten, Inseraten und im Internet sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für Mastertools GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und kann durch sofortige Lieferung ersetzt werden.
Auftragsbestätigungen per E-Mail sind nur verbindlich, wenn diese elektronisch von einem Mitarbeiter der RM-EDV Consulting unterzeichnet und verschlüsselt übermittelt werden.
Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3: Preise
Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werde gesondert berechnet.
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, inklusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen MwSt.
§ 4: Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine erfolgt nur informationshalber und hängt von der Belieferung von RM-EDV Consulting durch Zulieferanten und Hersteller ab.
RM-EDV Consulting ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständig abzurechnende Leistung.
§ 5: Annahmeverzug
Wenn ein Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist für die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann RM-EDV Consulting die Erfüllung des Vertages verweigern und Schadenersatz weben Nichterfüllung verlangen. RM-EDV Consulting ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ :6 Lieferung
Sichtbare Mengeldifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengeldifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt RM-EDV Consulting und dem Frachtführer (Post, Spediteur usw.) schriftlich angezeigt werden.
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, oder Verlust sind sofort nach Eingang der Warensendung dem Frachtführer zu melden.
Falschlieferungen sowie schlechte Verpackung sind sofort an RM-EDV Consulting zu melden.
§ 7: Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch RM-EDV Consulting hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8: Gewährleistung
RM-EDV Consulting gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
Die Garantiedauer sowie die Garantieleistungen richten sich nach den Spezifikationen der Produktelieferanten bzw. Hersteller. Sie beträgt 1 Jahr wenn keine Angaben gemacht werden und nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen oder die in den Handbüchern beschriebenen Anweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleissmaterialien ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche gegen RM-EDV Consulting stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 9: Reparaturen/Retouren
Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung, mit dem das Gerät geliefert wurde, an RM-EDV Consulting zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Transportkosten für Reparatureinsendungen gehen zu Lasten des Kunden, Reparaturrücksendungen zu Lasten von RM-EDV Consulting
Durch Reparatur oder Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten tritt keine neue Gewährleistungsfrist in Kraft.
Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verlorengehen können.
§ 10: Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, Bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart. Die Lieferungen erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufer per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn RM-EDV Consulting über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 6 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist RM-EDV Consulting auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadenersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstiger wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu minder, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 11: Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RM-EDV Consulting. Wir behalten uns das Recht vor, den Eigentumsvorbehalt bei der zuständigen Behörde anzumelden.
§ 12: Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
§ 13: Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 14: Datenschutz
RM-EDV Consulting ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, glich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.
§ 15: Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen RM-EDV Consulting und dem Käufer gilt das materielle schweizerische Recht. Baden ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Mägenwil, 01.01.2006